Österreichisches Wohnhandbuch 2022
10. Aufl. 2022
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S. 1078. Die Weiterentwicklung des WGG anhand des § 10a
Erstmals mit wurde der § 10a in das WGG implantiert; dieser Gesetzesparagraph ist mit der schärfsten „Waffe“ - sieht man vom Strafrecht ab - ausgestattet, die ein Gesetz für die Nichteinhaltung vorsieht, nämlich die absolute Nichtigkeit. Dies gilt für alle in dieser Gesetzesbestimmung geregelten Tatbestände.
Wesentlicher Inhalt des § 10a war vorerst die Beschränkung des Transfers von Eigentumsrechten an einer Bauvereinigung im weitesten Sinne durch die erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden (Landesregierungen), wobei diesen auch Vorgaben erteilt wurden.
In der Wohnrechtsnovelle 1999 wurde mit Wirkung klargestellt, dass bei Genossenschaften der Anteilserwerb (im Zusammenhang mit dem Erwerb von Nutzungsrechten) keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf.
Beginnend mit der WGG-Novelle 2016 wurden überdies den Bauvereinigungen Auflagen hinsichtlich der Verfügung über Bauten, Anlagen oder Wohnungen erteilt und diese der Genehmigung durch die jeweilige Landesregierung vorbehalten.
Mit einer Novellierung 2018 wurde klargestellt, dass die Übertragung von Eigentumsrechten an Bauvereinigungen unter Hinweis auf § 8 ABGB auch hinsi...