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S. 7811. Zugaben
Die Vereinbarkeit der früheren Bestimmung des § 9 a UWG (Verbot der Zugabenankündigung) mit dem Unionsrecht war von Anfang an fraglich. Nachdem der OGH ursprünglich auch nach der UWG-Novelle 2007 den Standpunkt vertreten hat, die UWG-Novelle 2007 habe das Zugabenrecht unberührt gelassen (4 Ob 108/08y - Christbaum), hat der OGH auch im Hinblick auf deutsche Vorabentscheidungsverfahren zu dieser Thematik die österreichische Zugabenregelung der Prüfung durch den EuGH vorgelegt (4 Ob 154/08p). Der EuGH hat mit Urteil vom (C-540/08 - Mediaprint) entschieden, dass ein allgemeines Zugabenverbot (unabhängig von Irreführung, Aggressivität oder sonstiger Unlauterkeit) nicht zulässig ist, wenn das Zugabenverbot auch dem Schutz der Verbraucher dient. In der Folgeentscheidung hat der OGH das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern nur dann als unzulässig erklärt, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter ist (4 Ob 208/10g - Fußballer des Jahres IV). Nachdem in der Literatur im Sinne einer Rechtsbereinigung vorgeschlagen wurde, den § 9a UWG aufzuheben und auch das strengere Zugabenrecht für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern zu beseitige...