Das österreichische Seilbahnrecht
3. Aufl. 2019
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S. 286Umweltrecht
IX. Umweltverträglichkeitsprüfung
IX.A. Grundsätze
Auf der Ebene der EU besteht seit dem Jahre 1985 eine Richtlinie des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (UVP-RL). Diese Richtlinie wurde in Österreich zunächst im Jahre 1993 mit der ersten Fassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) umgesetzt. Im Jahre 2000 erfolgte eine erste umfangreiche Novellierung des Gesetzes (UVP-G 2000) und im Jahre 2009 wurden neuerlich erhebliche Gesetzesänderungen beschlossen, mit welchen insbesondere eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden soll. Auch in den Folgejahren fanden mehrere Überarbeitungen statt. Ausgangspunkt dieser Gesetzgebung waren entsprechende europarechtliche Bestimmungen, konkret die bereits angesprochene Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung, die in das österreichische Recht umzusetzen waren. Im Folgenden werden grob und überblicksartig die Grundzüge des UVP-G 2000 dargestellt, soweit sie die Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Seilbahnanlagen bzw Skigebieten betreffen.
Das Ziel des Gesetzgebers bei der Schaffung des UVP-G 2000 lag darin, die Auswirkungen gewisser Vorhaben ab einer bestimmten Größe oder mit einer...