Das österreichische Seilbahnrecht
3. Aufl. 2019
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S. VVorwort zur dritten Auflage
Im Jahre 2018 sind für die österreichische – und auch die europäische – Seilbahnwirtschaft zahlreiche entscheidende Änderungen eingetreten: So wurde zum einen die „Seilbahnrichtlinie“ aus dem Jahre 2000 durch die Verordnung (EU) 424/2016 des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen ersetzt. Diese Verordnung ist – nach Ablauf der Übergangsfrist – seit in allen Behördenverfahren bei einer Neuerrichtung bzw genehmigungspflichtigen Änderungen von Seilbahnanlagen anzuwenden. Im Unterscheid zu der Seilbahnrichtlinie wurden die neuen Bestimmungen als „Verordnung“ erlassen, daher sind sie in jedem Mitgliedstaat unmittelbar und direkt – ohne die Notwendigkeit einer innerstaatlichen Umsetzung – anwendbar. Ebenso geht die Verordnung nationalem Recht, welches ihr widerspricht, vor.
Mit dieser Verordnung soll eine – weitere – europaweite Harmonisierung der technischen Anforderungen an Bestandteile von Seilbahnanlagen und eine noch stärkere Vereinheitlichung des Sicherheitsniveaus in allen Mitgliedstaaten erreicht werden. Als Teil dieser Überlegungen wurde zugleich auch ein Verfahren zur (Markt-)Überwachung eingeführt, mit welchem geprüft wird, ob...