Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht
1. Aufl. 2019
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S. 195 Bebauungsgrundlagengesetz (Gesetz vom über die zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke im Bauland, die Schaffung von Bauplätzen und die Lage der Bauten im Bauplatz [Bebauungsgrundlagengesetz – BGG])
Bebauungsgrundlagengesetz (Gesetz vom über die zweckmäßige Gestaltung der Grundstücke im Bauland, die Schaffung von Bauplätzen und die Lage der Bauten im Bauplatz [Bebauungsgrundlagengesetz – BGG])
LGBl 1968/69 idF LGBl 2016/1
I. Abschnitt
Beschränkungen für die Änderung von Grundstücken
§ 1 Bewilligungsbedürftige und unzulässige Änderungen
(1) (Anm: entfallen auf Grund LGBl 1993/152)
(2) (Anm: entfallen auf Grund LGBl 1993/152)
(3) Zum Zweck der Errichtung von Austraghäusern oder Bauten für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft gemäß § 2 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994 (§ 48 Abs 2 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009) oder nach Errichtung derselben dürfen Grundstücke weder geteilt oder vereinigt noch vom Gutsbestand einer Grundbuchseinlage ab- und dem Gutsbestand einer anderen Grundbuchseinlage zugeschrieben werden.
§ 2 Bewilligungsverfahren
(aufgehoben durch LGBl 1993/152)
§ 3 Grundbücherliche Eintragungen
(1) Die Erteilung von Bauplatzerklärungen für Austraghäuser oder für Bauten für Nebengewerbe der Land- und Forstwirtschaft (§ 1 Abs. 3) ist dem Grundbuchsgericht und dem Vermessungsamt unter Anschluß der Planunterlagen unverzüglich bekanntzuge...