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Ludwig Stegmayer/Thomas Thaller

Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4151-5

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Dokumentvorschau
Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht (1. Auflage)

S. 161 Salzburger Baupolizeigesetz (Baupolizeigesetz 1997BauPolG)

Salzburger Baupolizeigesetz (Baupolizeigesetz 1997BauPolG)

LGBl 1997/40 (WV) idF LGBl 2019/33

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieses Gesetzes gilt als:

Bau: ein überdachtes oder überdecktes Bauwerk, das von Menschen betreten werden kann und wenigstens einen Raum zum Aufenthalt von Menschen oder zur Unterbringung von Sachen umfaßt; als Bauwerk ist hiebei eine bauliche Anlage anzusehen, die bei ordnungsgemäßer Errichtung mit dem Boden verbunden ist und zu deren Herstellung bautechnische Kenntnisse erforderlich sind; das Vorliegen von Seitenwänden ist für einen Bau nicht wesentlich;

bauliche Anlage: das durch eine bauliche Maßnahme oder aufgrund des § 2 Abs 2 bewilligungsfrei Hergestellte sowie Stütz- und Futtermauern, Aussichtswarten und Sprungschanzen;

Bauführung: die Errichtung oberirdischer oder unterirdischer Bauten einschließlich der Zu-, Auf- und Umbauten;

Baugebrechen: ein mangelhafter Zustand einer baulichen Anlage in bautechnischer Hinsicht, der geeignet ist, Personen oder im Eigentum Dritter stehende Sachen zu gefährden oder zu beschädigen oder das Orts-, Straßen- oder Landschaftsbild grob zu beeinträchtigen (Verunstaltung);

bauliche Maßnahme: die Durchführung einer nach ...

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