Der gestörte Bauablauf
1. Aufl. 2016
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S. 1264. Bauwirtschaftliche Ausführungen - Die Berechnung von Mehrkosten
4.1. Einleitung
Ein Produktionsprozess bei einem Bauprojekt gilt gegenüber seinem vertraglichen Leistungsumfang (Bau-Soll) als gestört, wenn die betroffene Baustelle nicht mehr in der Lage ist, die Baustellenabwicklung ohne Inanspruchnahme zusätzlicher betrieblicher oder finanzieller Mittel gegenüber den vertraglichen Regelungen und Randbedingungen zum Abschluss zu bringen. Die Ursachen der Abweichung vom Soll-Bauablauf können sowohl in der Sphäre des AG als auch des AN liegen. Der AN hat in seiner Kalkulation sowie in der Bewertung seines Unternehmerrisikos - auf Basis der Informationen aus den Ausschreibungsunterlagen - diverse Risiken im Ablauf des Baugeschehens, wie bspw
erwartbare übliche Witterungsbedingungen,
bekannte Standortbedingungen,
allgemeine Risiken der Bauproduktion (zB Kalkulationsrisiko, Subunternehmerausfall),
Personalausfälle (Urlaubszeit, Krankenstand),
kurzfristige Baugeräte- und Baumaschinenausfälle oder
Anlaufprobleme sowie Einarbeitung
kostenmäßig zu berücksichtigen. Diese Risiken fallen eindeutig in seine Sphäre, es handelt sich hierbei aber nur um solche Risiken, die zum Zeitpunkt der Vertragserric...