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Kapitel 3: Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
Dieses Kapitel soll jedem, der mit dem Gedanken spielt, eine Wohnung oder eine Immobilie zu erwerben bzw bereits Eigentümer oder als Verwalter tätig ist, ein Basiswissen hinsichtlich der im Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
enthaltenen Regelungen beispielsweise betreffend den Erwerb von Wohnungseigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie des Verwalters, aber auch die Möglichkeit der Ausschließung von Wohnungseigentümern sowie die in diesem Zusammenhang wichtigsten Begriffsdefinitionen vermitteln.
S. 12054. Fall: Was ist unter Wohnungseigentum bzw einem Wohnungseigentümer zu verstehen?
Sachverhalt:
Frau A möchte ihr Erspartes gut anlegen und entscheidet sich für den Erwerb einer Wohnung. Je mehr sich Frau A mit dem Thema des Wohnungskaufs beschäftigt, desto mehr Fragen ergeben sich für sie. Insbesondere möchte Frau A als künftige Eigentümerin einer Wohnung wissen, was genau unter Wohnungseigentum, einem Wohnungseigentümer sowie einer Eigentümergemeinschaft zu verstehen ist. Gibt es zu diesen Begriffen Legaldefinitionen?
Antwort:
Das Bundesgesetz über das Wohnungseigentum (Wohnungseigentumsgesetz 2002 - WEG 2002) enthält eine Vielzahl an Legaldefinitionen. So wird in § 2 Abs 1 WEG 2002 der Begriff des Wohnungseigentums definiert. Demnach ist W...