Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

6.1c Verordnung 1 des EFD über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern

vom (Stand am )

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD),

gestützt auf Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung vom über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern,

verordnet:

Art. 1

1 Die Liste der Staaten, mit denen die Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, sowie die Höhe der nicht rückforderbaren Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für Dienstleistungen wird im Anhang festgehalten.

2 Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) passt die Liste dem neuesten Stand der Entwicklung an.

Art. 2

Die Verordnung 1 des EFD vom über die pauschale Steueranrechnung wird aufgehoben.

Art. 3

Diese Verordnung tritt am in Kraft.

S. 10

Anhang

(Art. 1 Abs. 1)

Liste der Vertragsstaaten

(Gilt für die im Jahr 2022 fällig gewordenen Erträge)

Die nicht rückforderbaren ausländischen Quellensteuern sind zurzeit aufgrund der in der nachstehenden Liste genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anzurechnen.


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Vertragsstaaten
Datum des DBA
Erträge [A1]
Nicht rückforderbare Quellensteuern der Vertragsstaaten...

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