Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 20 Studium und Ausbildung

Artikel 20 Studium und Ausbildung

Zahlungen, die ein Student, Praktikant, Volontär oder Lehrling, der in einem Vertragstaat ansässig ist oder vorher dort ansässig war und der sich in dem anderen Vertragstaat ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung aufhält, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, werden in dem anderen Staat nicht besteuert, sofern ihm diese Zahlungen aus Quellen außerhalb des anderen Staates zufließen.

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 2

  • OECD-Musterabkommen ab 1977 S. 2

  • Deutsche Verhandlungsgrundlage für DBA S. 2

  • I. Entstehungsgeschichte und Vergleich mit OECD-Musterabkommen sowie deutscher Verhandlungsgrundlage Rz. 1

  • 1. Vergleich mit DBA 1931/59 Rz. 1

  • 2. Vergleich mit OECD-MA Rz. 2

  • 3. Vergleich mit der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA Rz. 3

  • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 4

  • Grundzüge des Art. 20 Rz. 4

  • Verhältnis zu anderen Abkommensvorschriften Rz. 5

  • Nationales Steuerrecht in Deutschland Rz. 6

  • Nationales Steuerrecht in der Schweiz Rz. 7

  •  
    • III. Die Bestimmung im Einzelnen Rz. 8

    • 1. Personenkreis Rz. 8

  • Begünstigter Personenkreis Rz. 8

  • Zahlungen für den Unterhalt Rz. 14

  • Für sein Studium ...

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