Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 14 Selbständige Arbeit

Artikel 14 Selbständige Arbeit

(1) Einkünfte, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbständiger Tätigkeit ähnlicher Art bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, daß die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Verfügt sie über eine solche feste Einrichtung, so können die Einkünfte in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können.

(2) Der Ausdruck „freier Beruf“ umfaßt insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erziehende oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Bücherrevisoren.

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 2

  • OECD-Musterabkommen 1963 S. 2

  • Erläuterungen zu Art. 14

  • I. Entstehungsgeschichte

  • Vergleich mit DBA 1931/59 Rz. 1

  • Vergleich mit OECD-MA Rz. 3

  • II. Allgemeiner Inhalt

  • Einteilung der Verteilungsnormen des DBA Rz. 6

  • Vergleich mit Art. 7 Rz. 7

  • Zuweisung des Besteuerungsrechts Rz. 8

  • Besteuerungsrecht bei Freiberuflern...

Daten werden geladen...