Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 161. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2023

ISBN: 978-3-406-45143-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg) - Doppelbesteuerung

Art. 4 Betriebsvermögen

Zehetner

Schlußprotokoll zu Artikel 4

  • 6. Der Begriff „Betriebstätte“ richtet sich nach den Vorschriften des am zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern.

  • 7. Wie Vermögen im Sinne des Artikels 4 werden behandelt:

    • a) Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit Ausnahme von Aktien, Kuxen, Anteilscheinen und sonstigen Wertpapieren sowie von Anteilen an Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung;

    • b) Beteiligungen an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter, wenn mit der Einlage eine Beteiligung am Vermögen des Unternehmens verbunden ist.

Betriebstättendefinition im DBA-ESt Österreich 1954:

Art. 4 (3) Betriebstätte im Sinne dieses Abkommens ist eine ständige Geschäftseinrichtung des gewerblichen Unternehmens, in der die Tätigkeit dieses Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird.

Schlußprotokoll zu Artikel 4

  • 8. Betriebstätten sind Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabriken, Werkstätten, Lagerhäuser, Bergwerke, Steinbrüche oder andere Stätten der Ausbeutung von Grund und B...

Daten werden geladen...