Suchen Hilfe
Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 161. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2023

Print-ISBN: 978-3-406-45143-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg) - Doppelbesteuerung

Art. 33 Kündigung (Art. 30 MA)

Stefaner

Inhaltsübersicht

  • Übereinstimmung mit dem MA

Bearbeiter: Dr. Markus C. Stefaner

Übereinstimmung mit dem MA

1 Art. 33 entspricht Art. 31 MA. Folglich sind Ausführungen zum MA sinngem. anzuwenden (vgl. MA Art. 30, 31 Rz. 26 ff.; Wiesenfeld in V/L5, Art. 30/31 Rz. 30 ff.). Das Abk. kann für jedes Kj. bis zum 30. 6. mit Wirkung zum 1. 1. des Folgejahres gekündigt werden. Diese Kündigung kann jedoch frühestens fünf Jahre nach dem In-Kraft-Treten erfolgen. Entsprechend dem In-Kraft-Treten, ist auch bei der Kündigung bei Abzugssteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen der Zeitpunkt der Zahlung und für andere Steuern der VZ relevant (vgl. Art. 31 Rz. 2; zum Begriff „Zeiträume“ bei Veranlagungssteuern vgl. Art. 31 Rz. 2).

Doppelbesteuerung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden