Doppelbesteuerung
2023
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Art. 19 Öffentlicher Dienst (Art. 19 MA)
Inhaltsübersicht
I. Übereinstimmung mit dem MA
II. Absatz 1
1. Keine Erwähnung von Gehältern und Löhnen
2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
III. Absatz 3
IV. Absatz 4
1. Erweiterung des Anwendungsbereichs
2. Ermächtigung an die zuständige Behörde
Protokoll: (1) Zu den Artikeln 2 bis 19:
abgedruckt bei Art. 2
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