Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 160. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2023

ISBN: 978-3-406-45143-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg) - Doppelbesteuerung

Art. 22 MA Vermögen

Drüen/ Kaeser/ Schwenke

Tabelle in neuem Fenster öffnen
[bis :]
[ab :]
(3) Seeschiffe und Luftfahrzeuge, die im internationalen Verkehr betrieben werden, und Schiffe, die der Binnenschifffahrt dienen, sowie bewegliches Vermögen, das dem Betrieb dieser Schiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet.
(3) Seeschiffe oder Luftfahrzeuge, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaates im internationalen Verkehr betrieben werden, oder von beweglichem Vermögen, das dem Betrieb dieser Seeschiffe oder Luftfahrzeuge dient, können nur in diesem Staat besteuert werden.

A. Musterkommentar

1. This Article deals only with taxes on capital, to the exclusion of taxes on estates and inheritances and on gifts and of transfer duties. Taxes on capital to which the Article applies are those referred to in Article 2.

2. Taxes on capital generally constitute complementary taxation of income from capital. Consequently, taxes on a given element of capital can be levied, in principle, only by the State which is entitled to tax the income from this element of capital. However, it is not possible to ref...

Daten werden geladen...