Doppelbesteuerung
2023
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II. Der Aufbau des Abkommens
1. Vergleich mit dem MA-ErbSt
a) Vorbild
5Keines der MA ist Vorbild für das vorliegende Abk. Das älteste MA der OECD stammt nämlich erst aus 1963, das MA-ErbSt aus 1966. Das DBA-Österreich wurde hingegen bereits 1954 unterzeichnet. Starke Ähnlichkeiten weist das Abk. mit dem am gleichen Tag abgeschlossenen DBA-ESt 1954 auf. Doch haben sich sowohl diese beiden Abk. als auch die MA an den früher abgeschlossenen Abk. orientiert. Das DBA-ErbSt weist daher zahlreiche Parallelen mit den MA auf. Die grundlegende Systematik des Abk. ist deshalb – auch wenn die Artikelgliederung, die Aufteilung des Rechtsstoffes in Hauptabkommen und Schlussprotokoll und die Terminologie unterschiedlich sind – mit dem MA-ErbSt vergleichbar.
b) Vergleichbare Regelungen
6Der Überblick über die Artikelgliederung zeigt, dass viele Vorschriften der MA-ErbSt im Abk. zwar nicht idente, doch vergleichbare Regelungen kennen. Die folgende Synopse stellt die inhaltlich korrespondierenden Regeln des Abk. und des MA-ErbSt 1982 gegenüber:
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DBA-ErbSt 1954 | MA-ErbSt 1982 | MA-ErbSt 1982 | DBA-ErbSt 1954 |
Art. 1 | Art. 1, Art. 4 Abs. 1 | Art. 1 | Art. 1 Abs. 1 |
Art. 2 | Art. 2 | Art. 2 | Art. 2 |
Art. 3 | Art. 5 | Art. 3 | SP Nr. 2 |
Art. 4 | Art. 6 | Ar... |