Doppelbesteuerung
2023
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Art. 13 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen (Art. 13 MA)
Protokoll:
(1) Zu den Artikeln 2 bis 19: abgedruckt bei Art. 2
(4) Zu Artikel 13 Absatz 2:
Die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach der letzten, vor der Veräußerung der Aktien und sonstigen Anteile zu erstellenden Handelsbilanz.
(5) Zu den Artikeln 13 und 18:
Wiederkehrende Bezüge, die auf der Veräußerung von Vermögen beruhen, aber nur wegen der dabei eingehaltenen Rentenform steuerpflichtig sind, fallen stets unter Artikel 18.
Schrifttum:
Beiser Die Wegzugsbesteuerung und das arm's length–Prinzip im Licht der Rechtsprechung „Hughes de Lasteyrie du Saillant“, ÖStZ 2004, 282 ff.; Buge Investitionen in ausländischen Fonds mit Immobilienbezug, BBV 2007, 54 ff.; Fajen Die deutsche Wegzugsbesteuerung, SWI 1997, 57 ff.; Gruber Die internationale Besteuerung von Aktienanleihen aus österreichischer Sicht – laufende Besteuerung, ÖStZ 2006, 130 ff.; Hensel Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, IWB Fach 5 Österreich Gruppe 2, 549 ff.; Hofbauer/W. Loukota/Stefaner Tagungsbericht zum IFA-Kongress 2002 in Oslo, ÖStZ 2002, 612 ff.; Kolb Überblick über das Update 2002 des OECD-Musterabkommens, Archiv für Schweizerisches Abgaberecht 2002, 275 ff.; G. Kofler Aus der Rechtsprechun...