Doppelbesteuerung
2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 12 Lizenzgebühren (Art. 12 MA)
Protokoll: (1) Zu den Artikeln 2 bis 19:
abgedruckt bei Art. 2
Schrifttum:
Hensel Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, IWB Fach 5 Österreich Gruppe 2, 549 ff.; Jirousek Das neue DBA mit Deutschland, ÖStZ 2000, 370 ff.; Kuschil/Kofler Abkommensrechtliche Entlastung von österreichischen Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, ÖStZ 2003, 225 ff.; M. Lang/Schuch Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Österreich, 1997; RungeDie Revisionsverhandlungen zum DBA Österreich-Deutschland im Lichte der deutschen Abkommenspolitik, in Gassner/M. Lang/Lechner (Hrsg.) Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Deutschland, 1999, 15 ff.
Verwaltungsanweisungen: öBMF v. , EAS 2740; öBMF v. , EAS 2813; öBMF v. , EAS 2993; öBMF v. , GZ BMF-010 221/3364-IV/4/2008.
I. Übereinstimmung mit dem MA
1. Gemeinsamkeiten
1Parallelen. Art. 12 entspricht nahezu wortwörtl. Art. 12 MA. Über die Regeln des Art. 12 MA hinausgehend kennt Art. 12 allerdings noch einen eigenen Abs. 4, der die Herkunft der Lizenzen regelt (vgl. Rz. 8 f.). Ebenso wie Art. 12 MA schreibt Art. 12 – sieht man von der als „Missbrauchsregel“ verstandenen Bestimmung des Abs. 5 (entspricht ...