Doppelbesteuerung
2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 10 Verständigungsverfahren von Amts wegen
(1) Die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten können bei der Behandlung von Fragen, die sich aus diesem Abkommen ergeben, unmittelbar miteinander verkehren.
(2) Zur Beseitigung von Schwierigkeiten und Zweifeln, die bei der Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens auftreten, sowie zur Beseitigung von Härten auf Grund einer Doppelbesteuerung in Fällen, die in diesem Abkommen nicht geregelt sind, und vor Erlaß von Durchführungsbestimmungen in den Vertragsstaaten werden sich die obersten Finanzbehörden gegenseitig ins Einvernehmen setzen.
Inhaltsübersicht
I. Inhalt und Aufbau
II. Unmittelbarer Verkehr (Abs. 1)
III. Konsultationsverfahren (Abs. 2)
Bearbeiter: Dr. Mario Züger
Schrifttum:
Fischer-Zernin Die „Internationale“ der Finanzverwaltung auf dem Vormarsch? RIW 1990, ...