Doppelbesteuerung
2020
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Art. 16 Aufsichtsrats- und Geschäftsführervergütungen (Art. 16 MA)
(1) Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Staat besteuert werden.
(2) Ungeachtet der Artikel 14 und 15 dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragsstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden.
Protokoll: (1) Zu den Artikeln 2 bis 19: abgedruckt bei Art. 2
Bearbeiter: Dr. Markus C. Stefaner
Schrifttum:
Aigner Der Gesellschafter-Geschäftsführer im DBA-Recht, in Gassner/M. Lang/Lechner/Schuch/Staringer (Hrsg.) Arbeitnehmer im DBA-Recht, 2003, 89 ff.; Beitl Grenzgängerregelung – Behandlung im österreichischen DBA-Recht, taxlex 2007, 165 ff.; Bendlinger DBA-rechtliche Besonderheiten bei Arbeitnehmerentsendungen nach Deutschland, VWT 2003/4, 26 ff.; Daxkobler/Kerschner/Steindl, BFH-Rechtsprechungsübersicht, ecolex 2011, 553 ff.; vgl auc...