Doppelbesteuerung
2020
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O
Objektbezogene Besteuerungsmerkmale2451
OECD-Musterabkommen
Auslegungsmittel Vor 138, 44, 54, 57
Auslegungsziel Vor 131
Bemerkungen Vor 134
Bindung für Mitgliedstaaten Vor 134
Empfehlungscharakter Vor 134
Ergänzendes Auslegungsmittel Vor 137
Spätere Fassungen Vor 163
Übereinkunft Vor 141
Urkunde Vor 141
Völkerrechtl. Gewohnheitsrecht Vor 141
Völkerrechtlicher Vertrag Vor 134
Vorbehalte Vor 134
Vorbereitende Arbeiten Vor 138
OECD-Musterkommentar
Spätere Fassungen Vor 163
Völkerrechtl. Gewohnheitsrecht Vor 141
OECD-Partnership-Report127 ff.
OECD-Steuerausschuss
Arbeitsgruppen Vor 1158
Herausragende Projekte Vor 1160 ff.
Organisation und Aufgabe Vor 1156
Sitzungen Vor 1157
Sondergruppen Vor 1159
Öffentliche Hand
Erwerbswirtschaftliche Betätigung 1952
Öffentliche Unternehmen1951
Öffentlicher Dienst1935, 40, 42, 108, 167
Abgrenzung
Kein Betrieb gewerbl. Art 1935
Tun oder Unterlassen 1934
Ähnliche Vergütungen 191
Angestellter 1940
Ansässigkeit
Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht 191
Auslandslehrer 1941
Beamter 1940
Begriff 1940
Besteuerung
Nur im Kassenstaat 191
Bundesanstalt für Arbeit 1940
Bundesbank 1940
Deutsche Abkommenspolitik 192
Diplomat 191
Empfänger von Vergütungen 1927
Gehalt 191
Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütunge...