Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 152. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2021

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: Oktober 2021

Teil VI. Schiedsverfahren

Art. 18 Entscheidung für die Anwendung des Teiles VI

Eine Vertragspartei dieses Übereinkommens kann sich entscheiden, diesen Teil in Bezug auf ihre unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen anzuwenden, und notifiziert dies dem Verwahrer. Dieser Teil gilt nur dann für zwei Vertragsstaaten in Bezug auf ein unter das Übereinkommen fallendes Steuerabkommen, wenn beide Vertragsstaaten eine entsprechende Notifikation abgegeben haben.

Art. 19 Obligatorisches verbindliches Schiedsverfahren

(1) Wenn

  • a) eine Person aufgrund einer Bestimmung eines unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommens (in der gegebenenfalls durch Artikel 16 (Verständigungsverfahren) Absatz 1 geänderten Fassung), nach der eine Person einen Fall einer zuständigen Behörde eines Vertragsstaats vorlegen kann, wenn sie der Auffassung ist, dass die Maßnahmen eines oder beider Vertragsstaaten für sie zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die dem unter das Übereinkommen fallenden Steuerabkommen (in der gegebenenfalls durch das Übereinkommen geänderten Fassung) nicht entspricht, der zuständigen Behörde eines Vertragsstaats einen Fall vorgelegt hat, weil die Maßnahmen eines oder beider V...

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