Wassermeyer/Drüen/Kaeser/Schwenke (Hrsg)

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 150. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2020

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Doppelbesteuerung - Stand: Oktober 2021

Abschnitt VII. Schlussbestimmungen

Art. 31 Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden sobald wie möglich in . . . ausgetauscht.

(2) Das Abkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft, und seine Bestimmungen finden Anwendung

  • a) (in Staat A): . . .

  • b) (in Staat B): . . .

Art. 32 Kündigung

Dieses Abkommen bleibt in Kraft, solange es nicht von einem Vertragsstaat gekündigt wird. Jeder Vertragsstaat kann nach dem Jahr . . . das Abkommen auf diplomatischem Weg unter Einhaltung einer Frist von mindestens sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres kündigen. In diesem Fall findet das Abkommen nicht mehr Anwendung

  • a) (in Staat A): . . .

  • b) (in Staat B): . . .

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