Klaus-Dieter Drüen/Christian Kaeser/Michael Schwenke/Franz Wassermeyer

Doppelbesteuerung

Kommentar | Grundwerk inkl. 142. Ergänzungslieferung (eingeschränkt auf die Teile mit Österreich-Bezug)

2018

ISBN: 978-3-406-45143-0

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Klaus-Dieter Drüen/Christian Kaeser/Michael Schwenke/Franz Wassermeyer - Doppelbesteuerung

Art. 5 MA Betriebstätte

NN

Bearbeiter: Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Wassermeyer und Prof. Dr. Christian Kaeser

A. Musterkommentar

Vorbemerkung

1. [Zweck des Art. 5] Der Begriff der Betriebsstätte dient in erster Linie dem Zweck festzulegen, wann ein Vertragsstaat berechtigt ist, die Gewinne eines Unternehmens des anderen Vertragsstaates zu besteuern. Nach Art. 7 kann ein Vertragsstaat die Gewinne eines Unternehmens des anderen Vertragsstaates nur dann besteuern, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit im anderen Vertragsstaat durch eine dort gelegene Betriebsstätte ausübt.

1.1 [Einbeziehung selbständiger Tätigkeiten] Vor 2000 wurden Einkünfte aus einem freien Beruf und aus sonstiger selbständiger Tätigkeit in einem gesonderten Artikel behandelt, nämlich in Art. 14. Dieser Artikel ähnelte dem Artikel über Unternehmensgewinne, verwendete aber den Begriff der festen Einrichtung anstelle desjenigen der Betriebsstätte, da man ursprünglich gedacht hatte, letzteren gewerblichen Tätigkeiten vorzubehalten. Die Streichung des Art. 14 spiegelt die Tatsache wider, dass zw. dem in Art. 7 verwendeten Begriff der Betriebsstätte und dem in Art. 14 verwendeten Begriff der festen Einrichtung oder der Art der Gew...

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