Doppelbesteuerung
2018
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Art. 30 MA Inkrafttreten, Art. 31 MA Kündigung
A. Musterkommentar
1. [Orientierung an den üblichen zwischenstaatlichen Verträgen] Die Bestimmungen über das Inkrafttreten, die Ratifikation und die Kündigung sind für zweiseitige Abkommen verfasst und entsprechen den üblicherweise in zwischenstaatlichen Verträgen enthaltenen Regeln.
2. [Zusätzliche Klauseln] Einige Vertragsstaaten benötigen in Artikel 30 Absatz 1 gegebenenfalls noch eine zusätzliche Bestimmung, in der die Organe genannt sind, die der Ratifikation zuzustimmen haben. Andere Vertragsstaaten können vereinbaren, in den Artikel die Bestimmung aufzunehmen, dass das Abkommen nach einem Notenwechsel in Kraft tritt, in dem bestätigt wird, dass jeder Staat die für das Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat.
3. [Zeitverschobenes Inkrafttreten] Die Vertragsstaaten können vereinbaren, dass das Abkommen erst nach Ablauf einer bestimmten Frist nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden oder nach der Bestätigung, dass jeder Staat die für das Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat, in Kraft tritt.
4. [Anwendungszeitpunkt] Bestimmungen über die Zeitpunkte, von denen an das Abkommen anzuwenden oder nicht ...