Doppelbesteuerung
2018
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Art. 16 MA Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsvergütungen
Bearbeiter: Prof. Dr. Dr. h. c. Franz Wassermeyer/Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen
A. Musterkommentar
1. [Grundsatz] Der Artikel behandelt die Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige natürliche oder juristische Person als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist. Da unter Umständen nur schwer festzustellen ist, wo die Leistungen erbracht werden, gelten nach dieser Bestimmung die Leistungen als in dem Staat erbracht, in dem die Gesellschaft ansässig ist.
1.1 [Sachzuwendungen] Die Mitgliedstaaten haben den Ausdruck „Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen“ allgemein so verstanden, dass er auch Sachzuwendungen, die eine Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichtsrats oder Verwaltungsrats erhält, einschließt (zB Aktienoptionen, Nutzung eines Wohnhauses oder Kraftfahrzeugs, Kranken- oder Lebensversicherungsschutz und Vereinsmitgliedschaften). (Eingefügt am und ergänzt am ).
2. [Vergütungen für andere Tätigkeiten] Oft wird ein Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesell...