Doppelbesteuerung
2018
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Art. 10 MA Dividenden
A. Musterkommentar
Allgemeines
1. [Begriff] Unter „Dividenden“ versteht man im allgemeinen die Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder anderen Kapitalgesellschaften an die Gesellschafter. Nach dem Recht der Mitgliedstaaten der OECD sind diese Kapitalgesellschaften juristische Personen mit eigener, von der Gesamtheit der Gesellschafter getrennter Rechtspersönlichkeit. Hierin unterscheiden sie sich von den Personengesellschaften, denen in den meisten Staaten eine eigene Rechtspersönlichkeit fehlt.
2. [Gewinne von Personengesellschaften] Die Gewinne einer Personengesellschaft sind Gewinne der Gesellschafter aus ihrer eigenen Tätigkeit; für die Gesellschafter stellen sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar. So wird in der Regel der Gesellschafter selbst mit seinem Anteil am Gesellschaftsvermögen und an den Gesellschaftsgewinnen besteuert.
3. [Besteuerung des Aktionärs] Beim Aktionär verhält es sich anders; er ist kein Unternehmer, und die Gewinne der Gesellschaft sind nicht seine eigenen Gewinne; sie können ihm auch nicht zugerechnet werden. Er selbst kann daher (vorbehaltlich der Vors...