OGH vom 19.02.2020, 15Ns69/19v

OGH vom 19.02.2020, 15Ns69/19v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Mag. Lendl und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Mag. Fürnkranz in der Medienrechtssache gegen Herbert H***** wegen des Vergehens der Verletzung nach § 283 Abs 1 Z 2 und Abs 2 StGB, AZ 23 Hv 20/19t des Landesgerichts Linz, über die Anregung des genannten Gerichts auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 62 Abs 1 zweiter Satz OGH-Geo 2019 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Medienrechtssache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Landesgericht für Strafsachen Wien delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Zusatzinformationen


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ECLI:
ECLI:AT:OGH0002:2020:0150NS00069.19V.0219.000

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