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OGH vom 05.09.2019, 12Ns56/19k

OGH vom 05.09.2019, 12Ns56/19k

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Solé als Vorsitzenden sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Oshidari und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Michel-Kwapinski in der Strafsache gegen Wolfgang P***** wegen des Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs 1 StGB, AZ 4 U 25/19i des Bezirksgerichts Deutschlandsberg, über den Antrag des Angeklagten auf Delegierung nach Anhörung der Generalprokuratur gemäß § 60 Abs 1 Satz 2 OGH-Geo. 2005 den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Strafsache wird dem zuständigen Gericht abgenommen und dem Bezirksgericht Zwettl delegiert.

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Zufolge Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 StPO war spruchgemäß zu entscheiden.

Zusatzinformationen


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ECLI:
ECLI:AT:OGH0002:2019:0120NS00056.19K.0905.000

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