VfGH vom 08.06.1984, B288/80
Sammlungsnummer
10019
Leitsatz
B-VG Art 144 Abs 1; unter der einer Beschwerdeführung zugänglichen "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" in der Bedeutung des Art 144 Abs 1 B-VG wird - nach herrschender Judikatur - nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie", dh. also die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes verstanden (s. VfSlg. 8126/1977, 8580/1979).