Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 17 Inkrafttreten

Artikel 17 Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bern ausgetauscht.

(2) Das Abkommen tritt am 30. Tag nach dem Tag in Kraft, an dem die Ratifikationsurkunden ausgetauscht werden. Seine Bestimmungen finden auf Nachlässe von Personen Anwendung, die an oder nach diesem Tag sterben.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria GERSCH, Bad Homburg v. d. Höhe

S. 2

Gesetzesmaterialien

Denkschrift der deutschen Bundesregierung

Zu Artikel 17

Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten des Abkommens.

Botschaft des Bundesrates der Schweiz an die Bundesversammlung

Artikel 17: Inkrafttreten

Das neue Abkommen tritt am 30. Tag nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft und ersetzt von diesem Datum an das Restabkommen von 1931/1959.

4. Verfassungsmäßigkeit

Verfassungsmäßige Grundlage für das vorliegende Abkommen bildet Artikel 8 der Bundesverfassung. Die Bundesversammlung ist nach Artikel 85 Ziffer 5 der Bundesverfassung für die Genehmigung des Abkommens zuständig. Das Abkommen gilt fest bis zum Ende des Jahres 1983, kann aber danach un...

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