Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

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Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 15 DBA 1931

Artikel 15 DBA 1931

Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom zwischen dem Deutschen Reich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der direkten Steuern und der Erbschaftsteuern in der zur Zeit gültigen Fassung außer Kraft. Es findet nicht mehr Anwendung auf Nachlässe, auf die dieses Abkommen nach Artikel 17 Absatz 2 anzuwenden ist.

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht Dr. Eva-Maria GERSCH, Bad Homburg v. d. Höhe

S. 2

Erläuterungen zu Erb. Art. 15

Gesetzesmaterialien

Denkschrift der deutschen Bundesregierung

Zu Artikel 15

Dieser Artikel setzt die aus dem Abkommen von 1931 noch geltenden Bestimmungen außer Kraft.

OECD-Musterabkommen Erbschaftsteuer

Keine Entsprechung.

S. 3

I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-Musterabkommen

1

Art. 15 DBA 78 findet keine Entsprechung im OECD-Musterabkommen 1966, da dieses darauf zugeschnitten ist, dass die Vertragsstaaten erstmals ein DBA auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuern abschließen. Im Verhältnis Bundesrepublik Deutschland – Schweiz ist Art. 15 DBA 78 ...

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