Flick/Wassermeyer/Kempermann

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Kommentar | Grundwerk inkl. 63. Ergänzungslieferung

2023

ISBN: 978-3-504-26010-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland - Schweiz

Artikel 8 Sonstiges Vermögen

Artikel 8 Sonstiges Vermögen

Das nicht nach den Artikeln 5 bis 7 zu behandelnde Vermögen kann nur in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz hatte.

Ungeachtet der Artikel 5 bis 7 und Absatz 1 dieses Artikels kann das Nachlaßvermögen nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden, wenn der Erwerber im Zeitpunkt des Todes des Erblassers in der Bundesrepublik Deutschland über eine ständige Wohnstätte verfügte oder dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die nach dem Abkommen in der Schweiz zulässige Besteuerung bleibt unberührt. Die Artikel 4 Absatz 5 und 10 Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn im Zeitpunkt des Todes des Erblassers dieser und der Erwerber schweizerische Staatsangehörige waren.

Übersicht

  • Gesetzesmaterialien S. 2

  • OECD-Musterabkommen 1966 S. 2

  • OECD-Musterabkommen Erbschaftsteuer S. 2

  • Erläuterungen zu Erb. Art. 8

  • I. Entstehungsgeschichte, Vergleich mit DBA 31/59, Vergleich mit OECD-Musterabkommen Rz. 1

  • II. Allgemeiner Inhalt Rz. 2

  •  
    • III. Zuteilungsregel hinsichtlich des nicht in den Art. 5–7 DBA 78 erfassten Vermögens (Abs. 1...

Daten werden geladen...