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Daxkobler/Rieser-Fruhmann/Schuster (Hrsg)

SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4915-3

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Dokumentvorschau
SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen (1. Auflage)

21. Zuwendungen aus Belegschaftsbeteiligungsstiftung – § 26 Z 8 iVm § 4d Abs 3 EStG

„Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nicht: […]

8. Zuwendungen einer Belegschaftsbeteiligungsstiftung im Sinne des § 4d Abs 3 bis zu einem Betrag von 4 500 € jährlich.“

S. 98LStR 2002 RZ 766a


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LSt
Auswirkung auf das Jahressechstel
Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG
SV/MVK
DB/DZ
KommSt
Lohnkonto
Freibetrag bis EUR 4.500;
Übersteigungsbetrag
Tarifsteuersatz
neutral
nein
pflichtig
pflichtig
pflichtig
Ja

21.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung

Die Befreiung umfasst

  • Zuwendungen aus einer Beteiligungsertragsstiftung iSd § 4d Abs 3 EStG

  • bis zu einem Höchstbetrag von EUR 4.500 je Kalenderjahr.

Die Belegschaftsbeteiligungsstiftung dient gemäß § 4d Abs 3 EStG der ausschließlichen und unmittelbaren Weitergabe von Beteiligungserträgen iSd § 10 Abs 1 KStG aus Beteiligungen am Arbeitgeberunternehmen oder an mit diesem verbundenen Konzernunternehmen an die Begünstigten.

Der Begriff der Begünstigten ist gesetzlich nicht definiert. Aus § 4d Abs 3 Z 3 EStG wird jedoch abgeleitet, dass es sich hierbei um die verpflichtend ausdrücklich in der Stiftungsurkunde zu benennenden begünstigten und letztbegünstigten Personen handelt. Begünstigte können somit entweder ausschließlich alle Arbeitnehmer (auch ...

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