SWK-Spezial Mitarbeiterbegünstigungen
1. Aufl. 2024
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S. 81. Montageprivileg – § 3 Abs 1 Z 10 EStG
„Von der Einkommensteuer sind befreit: […]
60% der steuerpflichtigen Einkünfte aus laufendem Arbeitslohn von vorübergehend ins Ausland entsendeten unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, soweit dieser Betrag monatlich die für das Jahr der Tätigkeit maßgebende monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 ASVG nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum nicht durchgehend ins Ausland entsendet, ist der Höchstbetrag aus der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 108 ASVG abzuleiten.“
LStR 2002 Rz 70g–70w
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LSt (60 %) | Auswirkung auf das Jahressechstel | Progressionswirkung gem § 3 Abs 3 EStG | SV/MVK | DB/DZ | KommSt | Lohnkonto |
frei | Ja | nein | frei | frei | frei | ja |
1.1. Darstellung der Lohn- bzw Einkommensteuerbefreiung
Die Befreiung erfasst 60 % der laufenden Bezüge, welche
an in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
für (kausaler Zusammenhang notwendig) eine vorübergehende Entsendung ins Ausland
ausbezahlt werden.
Sollte ein beschränkt Steuerpflichtiger Arbeitnehmer in die unbeschränkte Steuerpflicht gemäß § 1 Abs 4 EStG optieren, steht die Befreiung grundsätzlich ebenso zu.
Die Begünstigung ist mit der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 ASVG (2023: EUR 5.850) gedeckelt, wobei nicht steuerbare Ersätze und Reiseaufwandsen...