Österreichisches Wohnhandbuch 2023
11. Aufl. 2023
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S. 766. Maßnahmen zur Erhöhung der Chancen, um „leistbares Wohnen“ zu erzielen
Es sollen hier einige legistische Maßnahmen erörtert werden, um „leistbares Wohnen“ zu erleichtern:
6.1. Vertragsraumordnung
Seit geraumer Zeit ist das Problem bekannt: Der Verfassungsgerichtshof (VfSlg 15.625/1999) erklärt es (nicht unumstritten) für unzulässig, dass die Länder, denen die Kompetenz, Raumordnungen zu erlassen, zukommt, diese mit privatrechtliche Vereinbarungen verknüpfen.
Auch wenn es derzeit schon - in den Ländern verschieden - durch Widmungen bestimmte Vorbehaltsflächen für den geförderten (förderbaren) Wohnbau gibt, durch welche „leistbares Wohnen“ gesichert werden könnte und mancherorts die „Rückwidmungskeule“ als Konsequenz für die Nichtumsetzung in angemessener Zeit droht, erscheint es doch sinnvoll, eine klare verfassungsrechtliche Kompetenzzuordnung zu treffen.
Meines Erachtens gibt es dagegen - auch quer durch die Parteienlandschaft - keine ernsthaften Bedenken, es gab hierzu auch bereits inhaltlich breit koordinierte Gesetzesvorlagen im Hohen Haus, deren Umsetzung offensichtlich aus taktischen - jedenfalls aber nicht inhaltlichen - Gründen scheiterte.
Der Verfassungsrichter Univ.-Prof. Dr...