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Verkehrssteuern

Grunderwerbsteuer | Rechtsgeschäftsgebühren

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4910-8

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Verkehrssteuern (1. Auflage)

S. 11. Grunderwerbsteuer

1.1. Steuertatbestände (§ 1 GrEStG)

1.1.1. Grundlagen der Erwerbsvorgänge

§ 1 GrEStG zählt taxativ (abschließend) jene Rechtsvorgänge auf, die die Grunderwerbsteuer auslösen, soweit sie sich auf ein inländisches Grundstück (bzw ein grundstücksgleiches Recht) iSd § 2 GrEStG beziehen. Diese Rechtsvorgänge können auch als Steuertatbestände aufgefasst werden und werden vom Grunderwerbsteuergesetz als Erwerbsvorgänge bezeichnet. Erwerbsvorgänge (bzw die Steuertatbestände) werden also durch Rechtsvorgänge verwirklicht, wobei § 1 GrEStG unterschiedliche Gruppen vorsieht, die sich systematisch in Haupt- und Neben- bzw Ergänzungstatbestände unterteilen lassen:

  • Haupttatbestand in § 1 Abs 1 GrEStG: Dieser erfasst insbesondere (etwa in § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG) die klassischen auf den Erwerb des Eigentums gerichteten Rechtsvorgänge (wie zB einen Kaufvertrag oder einen Schenkungsvertrag) oder jene Fälle des Eigentumserwerbs, denen kein Verpflichtungsgeschäft vorausgegangen ist (§ 1 Abs 1 Z 2 GrEStG; zB Übertragung im Erbweg).

  • Nebentatbestände in § 1 Abs 1 Z 3 bis Z 5 GrEStG: Hierbei werden bestimmte zivilrechtliche Vorgehensweisen erfasst, die insbesondere eine Umgehung der Haupttatbestände verhindern sollen.

  • Ergänzungstatbestand des § 1 Abs 2 GrEStG: Dieser Tatbestand erfasst jene Rechtsvorgänge, die es ohne Übertragung...

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