Mehrwertsteuer und Schadenersatz
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 11. Einleitung
Die Entscheidung des EuGH in der Rs MEO aus dem Jahr 2018 und daran anknüpfend die Entscheidungen in den Rs UniCredit Leasing und Vodafone Portugal stellen, wie in der Folge ausführlich erörtert werden soll, einen Umbruch in der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung betreffend die Steuerbarkeit von Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Kündigung von Verträgen und allgemein Schadenersatz dar. Schadenersatz ist im Folgenden im Sinne von Achatz in einem weiten, umsatzsteuerlichen Sinn zu verstehen. Darunter fallen ua Schadenersatzleistungen, Vertragsstrafen und Entschädigungen in Zusammenhang mit Leistungsstörungen.
Ausgleichszahlungen für die vorzeitige Kündigung von Verträgen wurden in der älteren Literatur und Rsp mangels einer unmittelbar zusammenhängenden Leistung als nicht im Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer betrachtet. Diese Sichtweise hat sich mit dem Urteil des EuGH in der Rs MEO und der darauf aufbauenden Folgerechtsprechung des EuGH geändert. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, zu welchen Konsequenzen die neuere Judikatur des EuGH zu Zahlungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung bei der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung anderer Fälle von Ersatzza...