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Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4895-8

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz (1. Auflage)

S. 119J. Rechtsschutz des vom Informationsbegehren Betroffenen

Die Bestimmung des § 8 Abs 5 UIG verbrieft dem Inhaber eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses den Anspruch auf Erlassung eines (bekämpfbaren) Bescheids, wenn ihn die Mitteilung von Umweltinformationen in seinen Rechten berührt.

Wie bereits erwähnt, können auch derartige Feststellungsbescheide nach dem UIG bzw dem jeweiligen Landes-UIG in den wenigen Fällen, wo es im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde noch einen zweigliedrigen Instanzenzug gibt, mit einer Berufung bzw in allen sonstigen Bereichen mit einer Beschwerde angefochten werden. Die Entscheidungen der VwG unterliegen wiederum der nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird bezüglich der maßgeblichen Fristen der Form und des Inhalts der Rechtsmittel und der Ausgestaltung des Säumnisschutzes auf Kapitel I. verwiesen.

1. Entwicklung

In seiner Stammfassung sah § 8 Abs 5 UIG vor, dass die unabhängigen Verwaltungssenate der Länder über „Beschwerden von Betroffenen, die behaupten durch die Mitteilung in ihren Rechten verletzt worden zu sein“ erkennen. Ohne nähere Begründung hielt der Gesetzgeber in der Regieru...

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