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Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4895-8

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Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz (1. Auflage)

S. 103I. Rechtsschutz des Informationssuchenden

Das UIG weist ein zweigleisiges Rechtsschutzsystem auf. § 8 Abs 1 UIG behandelt den Fall, dass dem Informationssuchenden die begehrten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitgeteilt werden und bezieht sich demnach auf den Antragsteller. Hingegen normiert § 8 Abs 5 UIG den Anspruch des Inhabers eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses auf Erlassung eines (bekämpfbaren) Bescheids, wenn ihn die Mitteilung von Umweltinformationen in seinen Rechten berührt, und bezieht sich somit auf den vom Informationsbegehren des Antragstellers Betroffenen (dazu später Kapitel J.). Die Landes-UIG sehen im Wesentlichen gleichartige Rechtsschutzinstrumente vor.

Sowohl Verweigerungsbescheide als auch Feststellungsbescheide nach dem UIG bzw dem jeweiligen Landes-UIG können in den wenigen Fällen, wo es im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde noch einen zweigliedrigen Instanzenzug gibt, mit einer Berufung bzw in allen sonstigen Bereichen mit einer Beschwerde angefochten werden. Die Entscheidungen der VwG unterliegen der nachprüfenden Kontrolle durch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts.

1. Entwicklung

Werden die vom Informationssuchenden bege...

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