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Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4895-8

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Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz (1. Auflage)

S. 45F. Antragstellung

1. Antragsberechtigte

1.1. Allgemeine Anforderungen

Einen UIG-Antrag können sowohl natürliche als auch juristische Personen stellen, und zwar ohne Nachweis

  • eines Rechtsanspruches,

  • eines rechtlichen Interesses,

  • über die österreichische Staatsbürgerschaft und

  • über einen (Wohn-)Sitz in Österreich.

In der Literatur wird dem Umweltinformationsanspruch deshalb der Charakter einerPopularklage („actio popularis“) zugeschrieben.

Beispiel

GmbH, AG oder Vereine (als juristische Personen) sind antragsberechtigt. Aber auch ihre Mitarbeiter/Mitglieder (als natürliche Personen) verfügen über einen eigenständigen Informationsanspruch nach dem UIG.

Nach den Vorgaben der UI-RL muss jede natürliche oder juristische Person ohne Geltendmachung eines Interesses ein Recht auf Zugang zu bei den informationspflichtigen Stellen vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen haben. Einer Parteistellung bedarf es nicht.

Umweltinformationen sind gemäß § 4 Abs 1 UIG bei einer informationspflichtigen Stelle „vorhanden“, wenn „sie sich im Besitz der informationspflichtigen Stelle befinden und von ihr erstellt wurden oder bei ihr eingegangen sind.

Beispiel

Ein Amtssachverständiger hat im Auf...

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