Praxishandbuch Umweltinformationsgesetz
1. Aufl. 2024
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S. 21C. Gesetzliche Umsetzung in Österreich
1. Kompetenzrechtliche Vorgaben
Die unionsrechtlichen Vorgaben betreffend den freien Zugang zu Umweltinformationen sind dem Umweltrecht zuzuordnen. Beim „Umweltrecht“ handelt es sich um eine sog Querschnittsmaterie, die auf nationaler Ebene (vgl Art 10 ff B-VG) sowohl den Kompetenzbereich des Bundes als auch jenen der Länder berührt. Die Umsetzung der UI-RL und der Aarhus-Konvention erforderte daher legistische Maßnahmen auf Bundes- und auf Landesebene.
Vor diesem Hintergrund gibt es neben dem UIG (als Bundesgesetz) neun Landes-UIG. Die Landes-UIG sind notwendig, da das Bundes-UIG gemäß § 3 Abs 1 UIG – im Einklang mit der Kompetenzverteilung – nur Umweltinformation umfasst, die sich auf „Angelegenheiten beziehen, die in Gesetzgebung Bundessache sind“. Alle Umweltinformationen, die sich auf Angelegenheiten beziehen, die in Gesetzgebung Landessache sind, fallen hingegen in den Geltungsbereich der Landes-UIG.
Für den nicht anwaltlich vertretenen Informationssuchenden ist es oft nicht einfach festzustellen, ob die von ihm begehrten Umweltinformation Angelegenheiten betreffen, die in Gesetzgebung Bundes- oder Landessache sind. Im Zweifel soll...