Einführung in das Umgründungssteuergesetz
2. Aufl. 2016
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S. 455. Art V - Realteilung
5.1. Vermögensübertragung
Die Realteilung stellt die Vermögensübertragung von einer Personengesellschaft auf einen Nachfolgeunternehmer dar, der als Gegenleistung seine Gesellschafterrechte an der übertragenden Personengesellschaft aufgibt. Das von der Personengesellschaft zu übertragende Vermögen muss sogenanntes begünstigtes Vermögen sein, wobei im Rahmen des Art V UmgrStG als begünstigtes Vermögen
der Betrieb,
der Teilbetrieb und
der Mitunternehmeranteil
zu nennen sind.
Ferner ist im Rahmen des Art V UmgrStG die sogenannte Teilbetriebsfiktion verankert. Als fiktiver Teilbetrieb und damit als begünstigtes Vermögen gilt auch:
bei einem Forstbetrieb die Übertragung von Flächen, für die ein gesetzlicher Realteilungsanspruch besteht und die vom Nachfolgeunternehmer für sich als Forstbetrieb geführt werden können
bei Betrieben, deren wesentliche Grundlage der Klienten- oder Kundenstock ist, jener Teil des Klienten- oder Kundenstocks, der vom Nachfolgeunternehmer bereits vor der Realteilung dauerhaft betreut worden ist und für sich als Betrieb geführt werden kann
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Für die Teilung von Freiberufler-Personengesellschaften ist die Anwendung der Teilbetriebsfiktion dann möglich, wenn einem Ge...