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Hübner-Schwarzinger

Einführung in das Umgründungssteuergesetz

2. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3412-8

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Einführung in das Umgründungssteuergesetz (2. Auflage)

S. 607. Steuerspaltung

7.1. Vermögensübertragung

Die Steuerspaltung ist eine Form der Spaltung, die sich von den unternehmensrechtlichen Bestimmungen des SpaltG lossagt, die Vermögensübertragung in steuerlicher Sicht jedoch unter Art VI UmgrStG, nämlich unter die Bestimmungen der §§ 38a bis 38f UmgrStG, subsumiert. Dabei werden gedanklich ein Einbringungsvorgang und ein Anteilstausch kombiniert.

Die derzeitige Regelung im UmgrStG ist bis zum Spaltungsstichtag befristet.

M

Die Steuerspaltung ist die einzig mögliche Spaltungsform insb für Sparkassen und Genossenschaften, da für diese kein eigenständiges Spaltungsgesetz existiert.

7.2. Verbindung zum Gesellschaftsrecht/Zivilrecht

Die Steuerspaltung ist gesellschaftsrechtlich nicht geregelt, das heißt, es liegt ein Sacheinlagevorgang sowie eine (Teil-)Liquidation der spaltenden Gesellschaft vor. Es kommt somit zur Anwendung der allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zur Sacheinlage und Liquidation.

Die Steuerspaltung ist ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand. Es finden die allgemeinen Haftungsbestimmungen des UGB und des ABGB Anwendung.

M

Aus haftungstechnischer Sicht empfiehlt sich unter Umständen die Anwendung des § 38 Abs 4 UGB (Haftungsausschluss).

Grundlage der Steuerspaltung ist der Einbr...

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