Einführung in das Umgründungssteuergesetz
2. Aufl. 2016
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S. 10. Grundsätze
0.1. Vermögensübertragung
Das UmgrStG hat die Regelung der steuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen zum Ziel. Dabei soll an dieser Stelle noch nicht spezifiziert werden, um welche Form von Vermögen bzw um welche Form von Übertragung es sich dabei handelt. Die Form von Vermögen ist bei den einzelnen Umgründungstatbeständen nämlich unterschiedlich. Es kann sich einerseits um völlig beliebiges Vermögen (Liegenschaftsvermögen, Unternehmen, Bargeld, Betrieb, Kapitalanteil udgl) im Rahmen eines Rechtssubjekts (zB Kapitalgesellschaft) handeln oder aber es ist ein bestimmter Vermögenstypus (zB Betrieb, Teilbetrieb) für die Anwendung des UmgrStG erforderlich.
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Keine Umgründung ohne Vermögensübertragung
Im wirtschaftlichen Leben treffen wir auf mehrere vertragliche Typen. Wir wollen zwischen dem sogenannten „rechtsgeschäftlichen“ und dem „gesellschaftsrechtlichen“ Vorgang unterscheiden. Als Unterscheidungsmerkmal ist anzuführen, dass es sich beim rechtsgeschäftlichen Vorgang um einen Leistungs- bzw Zahlungsaustausch handelt, wobei als Entgelt für eine Vermögensübertragung Geld oder geldähnliche Sachen getauscht werden.
Der gesellschaftsrechtliche Vorgang zeichnet sich dadurch aus, dass e...