Umweltinformationsgesetz
1. Aufl. 2023
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S. 11. Einleitung
Im Jahr 1990 wurde in Europa der Grundstein für die Umsetzung des Umweltinformationsrechts gelegt. Mit der Richtlinie 90/313/EWG (Umweltinformations-RL alt) wurde im Wesentlichen der Sinngehalt des Umweltinformationsgesetzes geschaffen, welcher sich in der aktuellen Gesetzeslage widerspiegelt. Neben allgemeinen Begriffsbestimmungen – wie etwa „Informationen über die Umwelt“ – fand die Essenz des Umweltinformationsrechts Eingang in diese Umweltinformations-RL alt. Dessen Grundidee kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die Behörden sollen dazu verpflichtet sein, Umweltinformationen an natürliche oder juristische Personen zu erteilen, ohne dass diese ein Interesse an den begehrten Informationen begründen oder nachweisen müssen.
Im Laufe der Geschichte wurde die Umweltinformations-RL alt mehrfach novelliert bzw aufgehoben und ersetzt. Anlass hierfür waren die sich stetig ändernden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen, welche neue Anforderungen an die Gesetzeslage mit sich brachten. Beispielsweise wurde mit der RL 2003/4/EG (Umweltinformations-RL) das Ziel verfolgt, Umweltinformationen nicht nur zugänglich zu machen, sondern diese auch...