Steuersätze und Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
1. Aufl. 2023
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1. Einleitung
1.1. Entwicklung
Durch die Richtlinie 2022/542 (im Folgenden: Steuersatz-RL) änderten sich die unionsrechtlichen Vorgaben sowohl hinsichtlich der Struktur als auch des Anwendungsbereichs der Mehrwertsteuersätze maßgeblich. Grundsätzlich sah die Richtlinie 2006/112/EG (im Folgenden: MwSt-RL) idF vor der Steuersatz-RL für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit vor, neben einem Normalsteuersatz iHv mindestens 15 % bis zu zwei ermäßigte Steuersätze iHv mindestens 5 % einzuführen. Die Anwendung dieser ermäßigten Steuersätze war auf jene Lieferungen und Dienstleistungen begrenzt, die in Anhang III der MwSt-RL (im Folgenden: Anhang III) gelistet waren. Nicht in Anhang III aufgelistete Lieferungen und S. 74Dienstleistungen konnten nur in Ausnahmefällen einem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden. Neben diesen für alle Mitgliedstaaten geltenden Regelungen bestand überdies eine Vielzahl von Derogationen für einzelne Mitgliedstaaten, die zT Ausfluss der jeweiligen Beitrittsverhandlungen waren und insbesondere geografischen Besonderheiten oder steuerpolitischen Überlegungen folgten. Bereits 2003 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Abänderung der Regelungen über ...