Das österreichische Seilbahnrecht
4. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 386Europarecht
XIII. Europäisches Beihilfenrecht
Bei den bislang dargestellten gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf das Seilbahnwesen beziehen, handelte es sich (überwiegend) um innerstaatliches, österreichisches Recht, auch wenn deren Anlass bzw Basis teilweise im europäischen Recht zu suchen ist. Es gibt allerdings auch europäische Bestimmungen, die auf Seilbahnunternehmen Anwendung finden bzw diese direkt betreffen, ohne dass dazu eine innerstaatliche Umsetzung notwendig ist. In diesem Zusammenhang ist natürlich zuerst die Verordnung (EU) 2016/424 des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen zu erwähnen, die in jedem Mitgliedstaat unmittelbar anwendbar ist und somit einen direkten Einfluss auf nationale Bestimmungen und Verfahren hat.
Zu denken ist in diesem Zusammenhang aber auch an die europarechtlichen Beihilferegelungen, die in Italien auch mehrfach auf den Sektor der Seilbahnwirtschaft angewendet wurden. Die entsprechenden Bestimmungen des Europarechts finden sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union.
XIII.A. Grundsätze des Beihilfenrechts
Im Rechtsbestand der Europäischen Union gilt der Grundsatz, dass staatliche Beihilfen, die geeignet sind, den ...