Das österreichische Seilbahnrecht
4. Aufl. 2023
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S. 178Zivilrecht
VI. Haftungsfragen und Schadenersatz
VI.A. Grundlagen eines Schadenersatzanspruchs
Ereignet sich (generell) im Rahmen des Betriebs einer Seilbahnanlage, während der Betriebszeiten eines Skigebiets oder bei der Benützung sonstiger Anlagen oder Einrichtungen eines Seilbahnunternehmens ein Unfall, bei welchem ein Fahrgast oder Wintersportler verletzt wird, stellt sich regelmäßig die Frage, ob bzw unter welchen Voraussetzungen das Seilbahnunternehmen dafür zu haften hat. Viele verunfallte Personen gehen davon aus, dass der Betreiber einer Seilbahnanlage bzw des Skigebiets in jedem Fall für sämtliche aufgetretenen Schäden zu haften hat. Diese weit verbreitete Ansicht ist allerdings nicht richtig, da der gesetzliche Grundsatz lautet, dass jeder den bei ihm eingetretenen Schaden selbst zu tragen hat.
Voraussetzung für die Haftung eines Seilbahnunternehmens ist, dass diesem ein Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Haftungsbestimmungen vorzuwerfen ist. Nur dann, wenn das Unternehmen gegen solche (gesetzlichen oder vertraglichen) Verpflichtungen verstoßen hat, könnte zugunsten einer verunfallten Person ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Bestimmungen, deren Verletzung zu einer ...