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Stegmayer/Thaller

Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht

2. Aufl. 2023

ISBN: 978-3-7073-4695-4

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Einführung in das Salzburger Bau- und Raumplanungsrecht (2. Auflage)

S. 171Glossar zum ROG

Apartment (§ 5 Z 1 lit a ROG): Eine für den vorübergehenden Wohnaufenthalt von Personen bestimmte Nutzungseinheit innerhalb eines Baus,

a)

die zumindest über ein Wohnschlafzimmer oder getrennte Wohn- und Schlafzimmer, eine Küche oder Kochnische und einen Sanitärbereich verfügt oder

b)

an welcher Wohnungseigentum (Baurechtswohnungseigentum) nach den Bestimmungen des WEG 2002 begründet wurde.

Keine Apartments sind Wohneinheiten einer Privatzimmervermietung oder einer touristischen Beherbergung in landwirtschaftlichen Wohnbauten gemäß § 48 Abs 2 und 3 ROG.

Apartmenthaus (§ 5 Z 1 lit b ROG): Bau mit mindestens einem Apartment zur Beherbergung von Gästen, der kein Apartmenthotel gemäß lit c oder Teil eines solchen ist.

Apartmenthotel (§ 5 Z 1 lit c ROG): Bau oder Gruppe von in einem räumlichen Naheverhältnis stehenden, eine funktionale oder wirtschaftliche Einheit bildenden Bauten mit Apartments zur Beherbergung von Gästen, in dem bzw der sich zur Erbringung hoteltypischer Dienstleitungen geeignete Räumlichkeiten befinden; dafür müssen zumindest vorhanden sein:

a)

Räumlichkeiten für den Empfang der Gäste in einem zentralen, gut zugänglichen Bereich des Baus bzw der Gruppe von Bauten im Ausmaß von mindestens 40 m2 sowie

b)

Räumlichkeiten für die Verabreichung von Speis...

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